Kosten

Die Kosten pro Termin betragen 25 Euro. (45 Minuten)

Auch Beratungsgespräche gehören zu dieser Berechnung.

Bei Akupunkturbehandlungen wird zusätzlich eine einmalige Materialkostenpauschale in Höhe von 5,00 – 10,00 Euro fällig.

Bezahlung/Honorar

Die Bezahlung erfolgt bar nach jeder Behandlung oder sofort nach Erhalt der Rechnung.

Die Gewährung der Vergütung ist nicht vom Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung, unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. Dies ist für mich selbstverständlich.

Rechtsprechung zum Ausfallhonorar für Bestellpraxen

Heilpraktiker arbeiten in der Regel in sog. Bestellpraxen, also Praxen, in denen mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird. Zur Behandlung wird jeweils immer nur ein Patient einbestellt. Daher kann die Behandlungszeit im Gegensatz zu klassischen Wartezimmer-Praxen nicht so flexibel gesteuert werden, da kein anderer Patient gleichzeitig bestellt wird. Bei solchen Bestellpraxen gewährt die Rechtsprechung dem Heilpraktiker bei Nichterscheinen des Patienten bzw. bei nicht rechtzeitiger Absage (mind. 48 Stunden vorher) ein Ausfallhonorar. Dabei ist die Ausfallursache unerheblich. Das Ausfallhonorar kann bis zum anberaumten Sitzungshonorar ausfallen.